Gymnasium & ORG FAQ
Hier finden Sie einen Überblick der häufig gestellten Fragen
Für die kommende 1. Klasse: Ab dem 3. Montag im September bis zum Tag der offenen Tür im Oktober ist eine Online-Anmeldung über die Homepage möglich.
Für Quereinsteiger: Jederzeit, bitte senden Sie das ausgefüllte Voranmeldeblatt gemeinsam mit den letzten beiden Zeugnissen an ahs@st.ursula-wien.at
Für die 5. Klasse: Senden Sie die Schulnachricht der 4. Klasse Unterstufe geminesam mit dem ausgefüllten Voranmeldeblatt an ahs@st.ursula-wien.at
Das Schulgeld beträgt € 223,00 / Monat 10x im Jahr, die Nachmittagsbetreuung inkl. Mittagessen für 5 Tage/Woche € 348,00/ Monat, beim erstmaligen Eintritt wird ein Verwaltungsbeitrag von € 67,00 eingehoben; einmal pro Schuljahr € 64,00 für diverse Jahresbeitragsleistungen eingehoben (Tarife Stand Mai 2023).
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Ungargasse 51, 1030 Wien, +43 1 710 54 35 www.flojo.at
Die tägliche Schulkleidung sieht folgendermaßen aus: Hellblaue Bluse oder hellblaues Poloshirt, dunkelblauer Rock oder dunkelblaue Hose. Pullover oder Weste in dunkelblau.
Festtagskleidung ist zu den Messen und Festtagen (auch Fotograftermine) zu tragen: Mädchen tragen: weiße Bluse, dunkelblauen Rock in angemessener Länge, St. Ursula-Schultertuch. Für Buben gilt: weißes Hemd, dunkelblauer Anzug oder dunkelblaue Hose und Sakko, St. Ursula-Krawatte (keine Jeans).
Bitte melden Sie Ihr Kind über WebUntis krank oder abwesend, bevor der Unterricht beginnt. Beginn und Ende der Abwesenheit können individuell eingegeben werden.
Das Fernbleiben vom Unterricht kann nur aus gerechtfertigten Gründen entschuldigt werden (§45 SchUG), daher muss der Grund klar ersichtlich sein.
Bei vorhersehbarer Verhinderung ist zeitgerecht vorher um schriftliche Freistellung anzusuchen (bis zu einem Tag beim Klassenvorstand, bis zu einer Woche über den Klassenvorstand bei der Direktion). Wir ersuchen Sie, Arzttermine etc. in der unterrichtsfreien Zeit wahrzunehmen.
Die von Ihnen gemeldete Abwesenheit ist nicht automatisch entschuldigt – dies wird danach vom Klassenvorstand durchgeführt, außer es gibt Fragen zum Grund der Abwesenheit, die noch geklärt werden müssen. Auf Nachfrage sind Bestätigungen, ärztliche Atteste etc. vorzulegen.
Ja, die Hausordnung wird zu Schulbeginn besprochen und sowohl von den Eltern als auch von den Schüler:innen unterschrieben.